Die BRD darf die AfD nicht mehr als „rechtsextrem“ bezeichnen

Ab jetzt könnte es für die Bundesrepublik Deutschland teuer werden, wenn die Kanzlerin, ein Bundesminister oder irgendeine Bundesbehörde die AfD nochmals als „rechtsextrem“ tituliert. Das BKA erhält eine Abmahnung und die BRD unterwirft sich mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.

Dass die sogenannten „etablierten Parteien“ einen etwas bedenklichen Umgang mit der Alternative für Deutschland pflegen, um es vorsichtig zu formulieren, ist den meisten längst aufgefallen. Selbst bei staatlichen Behörden, die nicht selten tief von Anhängern jener Parteien durchdrungen sind (Stichwort: Parteiokratur) findet man dieses Phänomen bisweilen. Damit könnte jetzt zumindest zum Teil Schluss sein, wie die Anwaltskanzlei HÖCKER berichtet. Um was geht es?

Das Bundeskriminalamt (BKA) als Behörde der Bundesrepublik Deutschland hatte auf Twitter eine Stellenanzeige für einen Sachbearbeiter zur Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus veröffentlicht. Diese Stellenanzeige hat das BKA mit dem Twitter-Account der AfD bebildert. Damit wurde auf subtile Art suggeriert, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handeln würde.

Obwohl die Stellenanzeige auf Twitter umgehend von mehreren Nutzern als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates kritisiert wurde, weigerte sich das BKA die Stellenanzeige aus dem Netz zu nehmen. Hierauf hat die AfD die Kanzlei HÖCKER beauftragt, in der Sache tätig zu werden.

Das Bundeskriminalamt wurde mit einer Abmahnung darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Behörden gegenüber politischen Parteien zu einer strikten politischen Neutralität verpflichtet sind und die beanstandete Anzeige gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität verstößt. Daraufhin erst hat das BKA die Stellenanzeige endlich gelöscht.

Die Bundesrepublik Deutschland als verantwortlicher Rechtsträger des Bundeskriminalamts hat sich zudem gegenüber der AfD verpflichtet, die beanstandete Veröffentlichung der AfD als Beispiel für Rechtsextremismus künftig auch durch Dritte zu unterlassen. Bei Meldung wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die AfD fällig. Auch hierzu hat sich die Bundesrepublik vertraglich verpflichtet.

Die AfD hat somit erfolgreich Unterlassungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt und die Bundesrepublik Deutschland unterwirft sich mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 × 5 =