Prof. Ferdinand Kirchhof, prangert Merkel als Verbrecherin an!

Der amtierende Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Kirchhof, sagte in der FAZ (29.08.2017, S. 4) wörtlich:

„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“

Es seien nach BRD-Recht nur 0,5 Prozent (etwa 5.000) „Bleibeberechtigte“, die überhaupt Anspruch auf Asyl gehabt hätten im deutschen Schicksalsjahr 2015, in welchem Merkel illegal die Grenzen öffnete, illegal 1,3 Millionen “Flüchtlinge” nach Deutschland einließ – und das, ohne deren Papiere zu prüfen, was ebenfalls illegal war (und bis heute ist).

Was Kirchhof damit indirekt ausdrückt ist, dass Merkel in krimineller Weise gegen deutsche Gesetze gehandelt hat, damit eine  Gesetzesbrecherin ist – und dazu ebenfalls ihren Eid, in welchem sie die Treue zu Gesetz und Verfassung (Grundgesetz) beschwor, kriminell brach.

ES MÜSSTE EIN STAATSANWALTLICHES ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN MERKEL EINGELEITET WERDEN – SOWIE DAS „KONSTRUKTIVE MISSTRAUENSVOTUM” SEITENS DES BUNDESTAGS MIT DEM ZIEL IHRER AMTSENTHEBUNG

Die Aussage Kirchhofs müsste, lebten wir noch in einem Rechtsstaat, zwingend eine Ermittlungsverfahren durch den Bundesgeneralstaatsanwalt einleiten, dessen Ereignis nichts anderes sein kann, als dass es das Urteil Kirchhof bestätigen wird.

Denn die Beweise für Merkels zigtausendfaches Brechen deutscher Gesetze sind erschlagend.

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