Prof. Ferdinand Kirchhof, prangert Merkel als Verbrecherin an!

Der amtierende Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Kirchhof, sagte in der FAZ (29.08.2017, S. 4) wörtlich:

„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“

Es seien nach BRD-Recht nur 0,5 Prozent (etwa 5.000) „Bleibeberechtigte“, die überhaupt Anspruch auf Asyl gehabt hätten im deutschen Schicksalsjahr 2015, in welchem Merkel illegal die Grenzen öffnete, illegal 1,3 Millionen “Flüchtlinge” nach Deutschland einließ – und das, ohne deren Papiere zu prüfen, was ebenfalls illegal war (und bis heute ist).

Was Kirchhof damit indirekt ausdrückt ist, dass Merkel in krimineller Weise gegen deutsche Gesetze gehandelt hat, damit eine  Gesetzesbrecherin ist – und dazu ebenfalls ihren Eid, in welchem sie die Treue zu Gesetz und Verfassung (Grundgesetz) beschwor, kriminell brach.

ES MÜSSTE EIN STAATSANWALTLICHES ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN MERKEL EINGELEITET WERDEN – SOWIE DAS „KONSTRUKTIVE MISSTRAUENSVOTUM” SEITENS DES BUNDESTAGS MIT DEM ZIEL IHRER AMTSENTHEBUNG

Die Aussage Kirchhofs müsste, lebten wir noch in einem Rechtsstaat, zwingend eine Ermittlungsverfahren durch den Bundesgeneralstaatsanwalt einleiten, dessen Ereignis nichts anderes sein kann, als dass es das Urteil Kirchhof bestätigen wird.

Denn die Beweise für Merkels zigtausendfaches Brechen deutscher Gesetze sind erschlagend.

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Die Flut

Wenn das Haus Ihres Nachbarn von einer Flutkatastrophe zerstört wird und sie dem vom Schicksal Heimgesuchten ein Obdach geben, sind Sie ein guter Mensch.

Wenn sie den Nachbarn dann noch längere Zeit beherbergen und versorgen, sind Sie ein sehr großzügiger Mensch.

Wenn der Nachbar Ihr Haus nicht mehr verlassen will, nachdem die Flut vorüber ist, sondern weiter auf Ihre Kosten zu leben gedenkt, und Sie lassen sich das bieten, dann sind Sie ein fast krankhaft selbstloser Mensch.

Wenn Sie ihn immer noch bewirten, nachdem er begonnen hat, sich in ihr Leben einzumischen, Ihre Sitten zu missachten oder zu verurteilen und von Ihnen verlangt, dass Sie alte Gewohnheiten aus Rücksicht auf ihn ablegen sowie gewisse Speisen nicht essen sollen, dann sind Sie vermutlich ein bisschen irre.

Wenn Sie obendrein noch klaglos hinnehmen, dass er immer mehr Zimmer in Ihrem Haus für sich beansprucht und Sie aggressiv behandelt, weil Sie unrein sind und zum falschen Gott beten, brauchen Sie dringend Hilfe.

Wenn Sie dennoch darauf bestehen, dass er bleibt, auch noch wenn er Ihrer Tochter an die Wäsche geht, im Keller Waffen zu horten beginnt und mit Gewalt droht, sollten Sie ihn nicht mit gleichen Rechten in Ihren Mietvertrag einsetzen, dann sind Sie komplett wahnsinnig, und Ihnen ist kaum mehr zu helfen.

 

Und wenn Ihnen die Hausverwaltung im Namen des Bürgermeisters erklärt, Ihr ehemaliger Nachbar und neuer Mitmieter verhalte sich völlig angemessen, er habe dasselbe Recht auf Ihr Haus wie Sie und jeder andere auch, und Ihre heilige Pflicht bestehe jetzt darin, die Renovierung seiner von der Flut beschädigten Bleibe zu bezahlen, dann leben Sie wahrscheinlich im besten Deutschland, das es je gab.

von Michael Klonovsky